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Neuerungen im Straßenverkehrsrecht 2020 Teil 1

Blick in eine Rettungsgasse

Es wurden vom Gesetzgeber im Januar einige Veränderungen der Straßenverkehrsgesetze vorgenommen. Zum Teil gelten sie schon, zum Teil dauert die Umsetzung noch etwas. Die nächste Sitzung des Bundesrats dazu ist am 14.2.2020.

Teil 1 unserer kleinen Serie behandelt die Änderungen im Bereich Autobahn:

Wer keine Rettungsgasse bildet wird zusätzlich zur Geldstrafe über 200 € und einem Punkt im Zentralregister in Flensburg mit einem einmonatigen Fahrverbot bestraft.

Zudem wurden die Strafen erhöht, die folgen, wenn man unerlaubt die Rettungsgasse nutzt oder sich an Rettungskräfte beim Durchfahren der Rettungsgasse dranhängt. Die Bußgelder werden zwischen 200 und 320 € liegen, es gibt einen 2 Punkte Eintrag im Zentralregister und ein einmonatiges Fahrverbot.

Zudem soll eine härtere Bestrafung für Schaulustige und Gaffer folgen, um Unfallopfer und Rettungskräfte besser zu schützen. Das kann dann allerdings auch Fußgänger treffen. Es drohen hohe Geldbußen und Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren.