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Neuerungen im Straßenverkehrsrecht 2020 Teil 2

die neueingeführten Verkehrszeichen zu Fahrradfahrern

Mehr Schutz für Radfahrer durch Änderungen der STVO.

Im Jahr 2018 sind laut Bericht des Statistischen Bundesamts die Unfälle mit Radfahren um 10,8 % zum Vorjahr 2017 gestiegen. Daher war nun bei der Änderung der Straßenverkehrsordnung der Schutz von Fahrradfahrern stärker im Blick.

Für das Überholen von Radfahrern gab es bisher die Formulierung „ausreichend Seitenabstand“. Nun ist er fest fest definiert worden, innerorts sind mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m Seitenabstand einzuhalten.

Kraftfahrzeuge, die über 3,5 t Gewicht liegen, dürfen nur noch mit max. 11 km/h Geschwindigkeit innerorts rechts abbiegen. Wer dagegen verstößt, kann mit 70 € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

Auf Schutzstreifen, das sind gestrichelt gekennzeichnete Rad- oder Gehwege, war bisher ein Halten bis 3 Minuten, erlaubt. Dies ist nun verboten und wird mit einem Bußgeld von bis zu 100 € bestraft. Wenn dabei Fahrradfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder über eine Stunde dort geparkt wird, gibt es zusätzlich ein Punkt in Flensburg.

Die Strafen für das Halten in zweiter Reihe sind nun 55 € und bei Behinderung 70 € fällig.
Bei Einmündungen und Kreuzungen mit gekennzeichneten Radwegen, wird die bisherige Verpflichtung zum Abstand halten beim Parken von 5 auf 8 m erhöht.

Ein Verbotsschild für das Überholen von einspurigen Fahrzeugen wird nun eingeführt und kann innerorts an gefährlichen Stellen aufgestellt werden.

Es können nun auch innerorts Fahrradzonen mit maximal 30 km/h Geschwindigkeit eingerichtet werden. Dort dürfen Radfahrer von anderen Kraftfahrzeugen weder gefährdet noch behindert werden.

Es wird die Möglichkeit geschaffen, innerorts einen „grünen Pfeil“ zum Rechtsabbiegen nur für Fahrradfahrer aufzustellen.

Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, wird ein spezielles Sinnbild "Lastenfahrrad" eingeführt, da sie von der neu geschaffenen Regelung zum Abstellen von Fahrrädern außerhalb von Fahrbahnen und Seitenstreifen ausgenommen sind.

 

Doch auch Radfahrer sollen stärker dizipliniert werden - Fahren auf Geh- und Radwegen in falscher Richtung wird nun mit 55 € bestraft.