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Neuerungen im Straßenverkehr Teil 3

Detailaufnahme von Reifen eines parkenden Auto

Hier folgt nun der Blick auf die Veränderungen der Straßenverkehrsordnung und der Bußgelder beim Thema Halten und Parken hauptsächlich Autobesitzer betreffend.

 

Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer war bisher erlaubt, ist nun verboten, ebenso wie das Parken bisher. Geldstrafen von 55 bis 110 € mit einem Punkt in Flensburg können ausgesprochen werden. Ebenso für das Halten in zweiter Reihe.

 

Beim Parken im Halteverbot wurde das Bußgeld von 15 auf 25 € erhöht. Mit Behinderung anderer oder länger als eine Stunde kann es bis zu 50 € kosten.

Falschparken an unübersichtlichen Stellen kann nun mit 35 € bestraft werden.

 

Allgemeine Verstöße beim Parken, z.B. ist der Parkschein abgelaufen oder die Parkscheibe fehlt, dann kostet dies 20 € und mit langer Dauer bis zu 40 €.

 

 Unberechtiges Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, Parkplätze für Elektroautos oder Carsharingplätzen kostet nun 55 €.