Dies ist möglich wenn:
- Die theoretische Prüfung bestanden wurde
- Die vorgeschriebenen Sonderfahrten absolviert sind
- Der eigene Führerscheinantrag noch gültig ist
- Während der Fahrstunden das erlernte Reagieren und Handeln eigenständig gezeigt wird
In gemeinsamer Absprache wird dann ein Termin festgelegt. Meist findet die praktische Prüfung donnerstags statt.
Corona Info: Während der Prüfungsfahrt für Klasse B und Klasse BE gilt Tragepflicht einer medizinischen Mund-Nasenmaske!