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Neue Vorgaben zum Jahreswechsel im Bereich des Straßenverkehrs

Fotografie des neuen Winterreifensysmbols
Fotografie des neuen Winterreifensysmbols

Foto: Verbraucherzentrale

Mit 1. Januar treten im Bereich des Straßenverkehrs wieder Änderungen in Kraft, über die wir kurz berichten wollen, obwohl sie keine Veränderung der Straßenverkehrs-Ordnung sind und Änderungen des Verkehrsverhaltens nach sich ziehen, sondern mehr im formellen Bereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung liegen.

 

Es gibt für Winter- und Ganzjahresreifen eine neue Kennzeichnung. Diese Reifentypen müssen zukünftig mit dem neuen Alpine-Symbol gekennzeichnet sein - einer Schneeflocke vor einem Berg. Bei dieser Gesetzesänderung läuft eine lange Übergangsfrist, nämlich bis 30. September 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die alten Reifen weiter genutzt werden, solange sie intakt sind und ausreichend Profil haben. Noch erwähnenswerter ist allerdings dabei, daß jetzt nicht nur mehr der Fahrer beim Fahren in winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen ein Bußgeld kassieren kann, sondern auch der Halter in die Pflicht genommen wird.

 

Strengere Regeln gelten auch für seit dem Jahresanfang neu erworbenen Fahrradanhänger und ihre Beleuchtung. Sie benötigen künftig zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren der Kategorie 'Z' an der Rückseite. Wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt, ist zu dem auch eine rote Rückleuchte vorgeschrieben ist. Falls der Anhänger breiter als einen Meter ist, muss zusätzlich auch an der vorderen linken Ecke eine Frontleuchte installiert werden.

 

Und bei der Abgasuntersuchung (AU) wird die Endrohrmessung zur Pflicht.