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Umtausch alter Führerscheine

auszug aus dem Bundesgesetzblatt

Schon länger war im Gespräch, dass zukünftig die Fotos im Führerschein alle 15 Jahre erneuert werden sollen, nun sind die genauen Fristen dazu im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Der Besitz des Führerscheins ist weiterhin unbefristet,es geht allein um die regelmäßige Erneurerung des eingedruckten Paßbilds.

Für diese große Aufgabe, es gibt über 56 Millionen Auto-Führerscheinbesitzer in Deutschland, sind 2 gestaffelte Kategorien gebildet worden. Einmal nach Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers und zum anderen nach dem Jahr des Führerscheinerwerbs.

Am schnellsten trifft es die Führerscheinbesitzer, die von 1953 bis 1958 geboren wurden. Sie haben dazu bis zum 19. Januar 2022 Zeit bei der Führerscheinstelle ihres Wohnortes einen Antrag mit aktuellen Paßfoto abzugeben.

Danach betrifft es die von 1959 bis 1964 geborenen. Ihre Frist ist der 19. Januar 2023. Weitere Details können dem Foto entnommen werden.

PS: Und juhu, ich persönlich (Britta) kann mich noch bis 2025 an meinem Jugendbild im Führerschein erfreuen!